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Die Leistungshonorierung im Aestheticum Tübingen
Die Entscheidung für oder gegen einen Eingriff oder eine minimalinvasive Behandlung ist ein zentrales Thema in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie. Hier fließen Faktoren wie das Vertrauensverhältnis zum Operateur oder die Möglichkeiten und Grenzen einer Behandlung mit ein. Eine entscheidende Rolle spielen darüber hinaus aber auch die Kosten.
Im Aestheticum Tübingen betrachten wir jede Patientin bzw. jeden Patienten vollkommen individuell. Indem wir Ihr Behandlungskonzept für Sie maßschneidern, gleichen wir auch den Kostenrahmen entsprechend an. Damit möchten wir für Sie und uns ein faires Entgelt schaffen. Sie zahlen nur für das, was Sie auch erhalten.
Einen Pauschalbetrag für unsere Leistungen stellen wir daher nicht auf. Stattdessen machen wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Wünsche an das Behandlungsergebnis und dem vorliegenden Befund ein individualisiertes und faires Angebot. Transparenz ist uns sehr wichtig, den Ihnen genannten Preis verstehen wir als Festpreis – es kommen keine versteckten Mehrkosten auf Sie zu. Für eine definitive Kalkulation der Kosten sind jedoch eine persönliche Beratung und eine körperliche Untersuchung unerlässlich, da nur so ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt werden kann.
So setzen sich die Kosten Ihrer Behandlung zusammen
Vielfach können sich Interessenten einer plastisch-ästhetischen Behandlung nur schwer vorstellen, wie sich die Kosten zusammensetzen. Gerne geben wir Ihnen daher einen Überblick, was in unsere Leistungshonorierung mit einfließt.
In den Kosten Ihrer Behandlung im Aestheticum Tübingen sind enthalten:
Die Leistungen der Narkoseärzte werden in einer Gesamtrechnung abgerechnet; wir werden Ihnen hierzu einen genauen Kostenrahmen nennen, um die Gesamtkosten Ihrer Behandlung gut abschätzen zu können.
Neben der Honorierung unserer Fachärzte und unseres Klinikteams fließen unsere Erträge zurück in die Behandlung unserer Patientinnen und Patienten. Wir investieren in modernste Technik, hochwertige Produkte, Instrumente und Weiterbildungen – um Ihnen stets den besten Service und das bestmögliche Ergebnis bieten zu können.
Das Beratungsgespräch im Aestheticum Tübingen
Wir erheben für unsere fachärztliche Beratung eine Beratungsgebühr von aktuell 75€. Da es sich auch hierbei um eine eigenständige ärztliche Leistung handelt, ist ihre korrekte Abrechnung durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.
In unserer Beratung nehmen wir uns sehr viel Zeit für Sie (bis zu einer Stunde), um Ihre individuellen Bedürfnisse kennenzulernen und aufgrund einer gründlichen Anamnese die Möglichkeiten für Ihre Behandlung festzulegen. Ebenfalls Teil des Gesprächs ist die Klärung aller wichtigen Patientenfragen sowie detaillierte Erläuterungen zum Behandlungsablauf, Nachsorge, Risiken und den konkreten Kosten.
Entstehen noch weitere Kosten?
Eventuelle Kosten für Medikamente oder eine postoperative Kompressionswäsche nach einer Operation können zusätzlich entstehen. Außerdem kann es sein, dass Ihnen Ihr Hausarzt die für die Operation nötige Voruntersuchung in Rechnung stellt.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Das Aestheticum Tübingen ist eine exklusive, nach § 30 der Gewerbeordnung konzessionierte Privatklinik. In dieser Privatklinik erhalten unsere Patientinnen und Patienten die bestmögliche Betreuung stehen für uns stets im Mittelpunkt. Unser Status als Privatklinik bedeutet jedoch auch, dass die bei uns durchgeführten Behandlungen in der Regel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden; die Abrechnung der Preise erfolgt gemäß der GOÄ. In seltenen Fällen kann durch besonderes, eigenständiges Bestreben der Patient*innen eine Kostenübernahme durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse erfolgen.
Die Kosten medizinisch indizierter Eingriffe werden in der Regel durch die private Krankenkasse teilweise oder vollständig übernommen.
Mehr Sicherheit durch eine Folgekostenversicherung
Durch die langjährige Erfahrung unserer Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie können wir sehr gute Behandlungsergebnisse vorweisen und die Operationsrisiken äußerst geringhalten. Trotzdem kann das Risiko für Komplikationen nach einem Eingriff – ob medizinisch oder ästhetisch indiziert – niemals vollständig ausgeschlossen werden. In seltenen Fällen besteht daher die Möglichkeit, dass Nebenwirkungen einsetzen, die eine Folge- oder Korrekturbehandlung nötig machen. Da die zuständige Krankenkasse Kosten aus medizinisch nicht indizierten Folgebehandlungen in aller Regel nicht übernimmt, können Sie hier beteiligt werden.
Wir möchten selbstverständlich vermeiden, dass für Sie finanzielle Nachteile aus einer möglichen Korrekturbehandlung entstehen. Aus diesem Grund informieren wir Sie sehr gerne in unserem Magazin zu den Möglichkeiten einer Folgekostenversicherung. Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne auch im Rahmen einer persönlichen Beratung.
Ihr persönliches Angebot im Aestheticum Tübingen
Sie interessieren sich für eine Behandlung in unserer Klinik und möchten ein individuelles Angebot erhalten? Sehr gerne begrüßen wir Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch und stellen gemeinsam mit Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Behandlungskonzept auf. Kontaktieren Sie uns ganz einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.